Polizeigesetz reformieren: Aber wenn, dann gleich ordentlich!

polizei_sachsenIn der Freien Presse von heute wird eine Überarbeitung des sächsischen Polizeigesetzes ins Gespräch gebracht. Die Koalition habe dazu zwar „noch keinen Fahrplan, dafür aber lange Wunschlisten“. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Ständig werden die gleichen Dinge angekündigt, ohne dass die Regierung effektiv vorankommt. Das, was sich der Innenminister zur Ausweitung der Videoüberwachung wünscht, muss intensiv diskutiert werden. Das Polizeigesetz sollte darüber hinaus sehr grundlegend überarbeitet werden.

Anlassunabhängige Personenkontrollen müssen vereinfacht werden. Insbesondere ist es erforderlich, dass Personen und mitgeführte Gegenstände an neuralgischen Orten leichter durchsucht werden können. Zudem ist die Rolle der Ortspolizeibehörde zu überprüfen. Bei großen Versammlungen inklusive der dabei womöglich auftretenden Gefahren hat sie sich in der Vergangenheit das eine oder andere Mal überfordert gezeigt. Eigentlich ist sie vorrangig für die Gefahrenabwehr zuständig. Da sie aber noch nicht einmal immer erreichbar ist, wird diese Aufgabe in vielen Fällen stillschweigend der Landespolizei überlassen.

Vielfach liegt dies natürlich daran, dass bei den Kommunen die Kassen leer sind und Neueinstellungen beim Ordnungsamt kaum zu stemmen sind. Auf solche Probleme muss ein überarbeitetes Polizeigesetz eine Antwort finden. Innenminister Ulbig hat also noch viel zu tun.“