Terroristen und Verbrecher überwachen, aber freie Meinungsäußerung schützen

whatsapp

Zur derzeit diskutierten „WhatsApp-Überwachung“, für die der BND 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen soll, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„In einem eng gesteckten rechtlichen Rahmen muss es möglich sein, dass die Sicherheitsbehörden alle Nachrichten von Terroristen und Verbrechern mitlesen können. Selbstverständlich reicht es dazu nicht aus, nur die SMS zu überprüfen, wie dies derzeit rechtlich erlaubt ist. Alle anderen Kommunikationsanwendungen wie E-Mail oder WhatsApp müssen genauso beachtet werden.

In Paragraph 5, Absatz 1, des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist streng geregelt, in welchen Fällen Maßnahmen der Überwachung zur Anwendung kommen dürfen. Aufgeführt sind hier unter anderem terroristische Anschläge, bewaffnete Angriffe auf die Bundesrepublik, Cyber-Attacken sowie die bandenmäßige Einschleusung illegaler Ausländer. Hier ist es tatsächlich angemessen und sogar erforderlich, die Mitteilungen der Terroristen und Verbrecher zu verfolgen.

Wenn Grüne und Linke dies kritisieren, zeigen sie nur, dass sie von der Materie keine Ahnung haben. Erstaunlicherweise fordern dann aber die gleichen Leute eine europäische Facebook-Gedankenpolizei, um die Verfasser angeblicher Hasskommentare zu belangen. Das deutsche Gesetz erlaubt jedoch völlig zu Recht Überwachung nur in Fällen von staatsgefährdenden Aktivitäten. Dies muss von den Innenministern auch so kommuniziert werden. Niemand darf den Eindruck gewinnen, dass im Zweifelsfall auch die Verfasser unbequemer Meinungen vom Staat observiert werden.

Um die Innere Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten, müssen wir technisch aufrüsten. Zugleich muss aber jeglichem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden.“

(Bild: Sam Azgor, flickr, CC BY 2.0)