Ihr Landtagsabgeordneter aus Görlitz
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und meiner Heimatstadt Görlitz liegt mir am Herzen. Diese Verbundenheit treibt mich an und verpflichtet mich.
Meine Vita

Italien: Meloni begrenzt den Ausländeranteil in Klassen - Wer Integration will, muss Grenzen setzen!
Giorgia Meloni hat angekündigt, die Zahl ausländischer Schüler pro Klasse gesetzlich zu begrenzen, Burka und Nikab an Schulen zu verbieten und Eltern von Kindern mit massiven Eingliederungsschwierigkeiten verpflichtende Italienischkurse aufzuerlegen. Bereits seit 2010 gilt in Italien eine ministerielle 30-Prozent-Obergrenze für Schüler ohne italienische Staatsbürgerschaft; sie soll nun verbindlich werden. Melonis Begründung ist schlicht: Ein einzelnes Kind ohne Sprachkenntnisse kann mithilfe der Klasse aufholen; wird die Mehrheit der Klasse sprachlos, ist das keine Integration mehr, sondern Vernachlässigung.
Genau das ist der Punkt, den man in Deutschland seit Jahren tabuisiert, obwohl die Zahlen längst deutlicher sind als in Italien. 1,9 Millionen Schüler besitzen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit – das sind 17 Prozent aller Schüler. Der weitere Kreis mit Migrationshintergrund liegt bei über 40 Prozent. An Hauptschulen beträgt der Ausländeranteil bereits über 40 Prozent, in manchen Münchner oder Berliner Klassen weit über 50, oft 70 oder 80 Prozent. Wer dort noch behauptet, Sprache und Leistungsniveau seien eine Frage der „Vielfalt“ und nicht der Zusammensetzung, hat entweder nie eine solche Klasse betreten oder hält Bildung für ein sozialpädagogisches Ritual statt für den Erwerb von Kulturtechnik.
Die aktuellen PISA-Zahlen von 2025 machen das unmissverständlich. In den Naturwissenschaften erreichen Schüler ohne Zuwanderungshintergrund 521 Punkte, Schüler mit Migrationshintergrund insgesamt 438 – ein Rohabstand von 83 Punkten. Der OECD-Schnitt liegt bei 43. Die zweite Generation kommt auf 463 Punkte, Erstgenerationskinder mit Zuzug vor dem 11. Lebensjahr auf 423, mit späterem Zuzug auf 392 Punkte. Das sind 129 Punkte weniger als bei Kindern ohne Zuwanderungshintergrund. 15 Prozent der Schüler ohne Zuwanderungshintergrund verfehlen die Kompetenzstufe II; bei der zweiten Generation sind es 31 Prozent.
Eine Quote ist kein Rassismus. Sie ist eine organisatorische Selbstverständlichkeit, sobald man Integration ernst meint. Sprache entsteht durch Gebrauch, nicht durch Appelle. Wenn der Unterricht auf halber Geschwindigkeit geführt werden muss, verlieren alle: die Neuankömmlinge, weil sie nie richtig Deutsch lernen, und die muttersprachlichen Kinder, weil das Niveau absinkt. Wer das leugnet, opfert die Schule dem Dogma.

Die Linke, Koçak, Köktürk und Eralp: Diese Partei ist eine Gefahr für Deutschland!
Die Berliner Linke ist nach der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 mit rund 25,7 Prozent stärkste Kraft und verhandelt mit SPD und Grünen über eine Regierung unter Spitzenkandidatin Elif Eralp. Parallel läuft die Affäre um den Neuköllner Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak. Er hat mit Firas Remmo, Sohn des von der Polizei dem Clanmilieu zugeordneten Issa Remmo, freundschaftlich gechattet: „Ich küsse Dein Herz, Bruder“, Grüße „mit Respekt“ an den Vater, Bitte um Verbreitung seiner Bundestagsrede „Hysterische Dauerdebatte: CLANS“ an „alle eure Leute“. Er nahm ein Handy von Issa Remmo als Spende für Antifa-Jugendliche entgegen und wurde zur Hochzeit eingeladen. Issa Remmo tauchte auf Linken-Wahlpartys auf. Koçak saß im Innenausschuss – dem Gremium für Innere Sicherheit – und gab den Sitz erst am 30. September nach anhaltendem Druck ab. Er nennt es einen Fehler und Naivität, bestreitet kriminelle Vorteile und behauptet, den Gesprächspartner zunächst nicht gekannt zu haben.
Dazu Cansin Köktürk, Bundestagsabgeordnete aus NRW. Anfang Oktober sagte sie in einem Video: „Fickt den genozidalen Apartheidsstaat Israel“, „Fickt die Kriegsverbrecher Bibi Netanjahu und Donald Trump. Fickt die Mainstream-Medien und jeden, der anderer Meinung ist als wir!“ Dazu „Free Palestine“ bis zum letzten Atemzug. Wochen zuvor hatte sie im Plenum „rassistische Scheiße“ und „Faschist“ gerufen, der Vizepräsidentin vorgeworfen, „Faschisten“ zu schützen, und dafür zwei Ordnungsrufe sowie 2000 Euro Strafe kassiert. Der Neuköllner Bezirksverband ließ bei einer Wahlveranstaltung „Death to the IDF“ und Intifada-Rufe zu.
Dieselbe Partei solidarisiert sich seit Jahren eng mit kurdischen Organisationen und pflegt zugleich in Neukölln und bundesweit Palästina-Allianzen, in denen arabisch-islamistische und clan-nahe Milieus als Partner oder zu schonende Klientel gelten. Beide Seiten bekämpfen sich real: in Syrien und im Irak, und seit Jahren auch gewaltsam in Deutschland. Die Linke sortiert nicht nach Gewaltpotenzial, sondern danach, ob sich ein Milieu gegen die richtigen Gegner richtet.
Gegen Alexander Dobrindt, Katherina Reiche und andere gingen Unterlassungsaufforderungen und Anzeigen, weil sie Antisemitismus und das Auftauchen organisierter Kriminalität auf Wahlpartys benannten. Die Inversion lautet: Wer die Kontakte und die Rhetorik nennt, sei das Problem.
Genau darin liegt die Gefahr. Eine Partei, die den Staat als Instrument der Vergesellschaftung begreift, Sicherheitsbehörden und den Clanbegriff als rassistisch markiert und gleichzeitig Abgeordnete im Innenausschuss mit dem polizeilich dem Clanmilieu zugeordneten Umfeld pflegt, untergräbt die Voraussetzungen von Rechtsstaat und innerer Sicherheit.
Wer „jeden, der anderer Meinung ist“ öffentlich zum Objekt vulgärer Aggression macht, Kritiker verklagen lässt und Milieus umarmt, die sich gegenseitig bekämpfen, solange sie nur gegen Israel, die Türkei oder „den Westen“ stehen, behandelt politische Konkurrenz und staatliche Ordnung als Hindernis. Sondersendungen in der üblichen Schärfe bleiben aus – und genau das macht die Linkspartei zur Gefahr für Deutschland.

Anhörung zu einem AfD-Verbot im Thüringer Landtag: Verbotsdebatte auf Talkshow-Niveau!
Im Thüringer Landtag hat der Justizausschuss fast zehn Stunden lang Juristen, „Experten“ und Prominente zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren angehört. Anlass war ein Antrag der Linken, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für einen Verbotsantrag starkmachen. Den Tiefpunkt lieferte Hape Kerkeling: Den Wahlslogan „Alles ist möglich“ des Sachsen-Anhalt-AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund setzte er mit Buchenwald gleich. Bei einer Partei, bei der alles möglich sei, sei unter Umständen auch Buchenwald möglich.
Das Ganze war letztlich keine Anhörung, sondern eine Gesinnungsprobe. Ein Unterhaltungskünstler darf im Parlament einen belanglosen Wahlslogan zur Andeutung von KZ-Haft aufblasen, weil die Familiengeschichte emotionale Immunität verleihen soll. Wer das als Beitrag zur Verfassungsfrage verkauft, hat den Unterschied zwischen Erinnerung und politischer Waffe nicht verstanden. Buchenwald wird hier nicht erinnert, sondern als Keule gegen eine Partei geschwungen, die in ganz Deutschland Wahlen gewinnt.
Art. 21 Abs. 2 GG ist kein Freibrief für die moralische Entsorgung der Opposition. Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt und das Verbot trotzdem verworfen, weil die Potenzialität fehlte. Eine Kraft mit relevanter parlamentarischer Stärke erfüllt dieses Kriterium nicht durch schrille Rhetorik und auch nicht durch die Beobachtung einzelner Landesverbände. Wer trotzdem auf Karlsruhe drängt, will nicht die Grundordnung schützen, sondern einen unliebsamen Konkurrenten aus dem Wettbewerb streichen.
Die Linke feiert das Spektakel als historisch. Historisch ist eher die Dreistigkeit: Dieselben Kreise, die das KPD-Verbot von 1956 als antidemokratischen Sündenfall lesen, betreiben nun die Ausschaltung der stärksten Oppositionskraft im Osten mit dem schärfsten Mittel, das das Grundgesetz kennt. „Wir dulden keinen Faschismus“ ist in diesem Mund kein Verfassungsgrundsatz, sondern die Lizenz, jeden scharfen Gegner in mundtot zu machen. Genau so senkt man die Schwelle für ein Parteiverbot auf das Niveau einer Prominenten-Einlage.

Nach Ceuta: Frontex ausbauen, Grenzen schützen - Ohne Außengrenze kein Schengen!
Ende Juli 2026 stürmten rund 80.000 Irreguläre die spanische Exklave Ceuta; mindestens 72 Menschen starben. Die Kommission antwortet mit einem Fünf-Punkte-Plan: einer binnen eines Tages einsatzbereiten Frontex-Eingreiftruppe (weiterhin nur auf Anforderung des Mitgliedstaats), intensiverer Migrationsdiplomatie mit Drittstaaten, einem Notfallrahmen samt Social-Media-Frühwarnung, erweiterten Sanktionen gegen Schleuser und einer stärkeren Rolle der Agentur bei Identifizierung und Rückführungen. Ein funktionierender Schengen-Raum ohne harte Außengrenzen bleibt ein Widerspruch in sich. Freizügigkeit nach innen setzt Kontrollfähigkeit nach außen voraus. Wer das leugnet, betreibt Wunschdenken auf Kosten der Rechtsordnung.
Der Ansturm war ein Stresstest hybrider Druckausübung. Dagegen helfen keine Appelle, sondern Kapazität, Geschwindigkeit und glaubwürdige Rückführung. Der Kommissionsplan weist in die richtige Richtung, bleibt aber in Volumen und Durchgriff zu klein. Personal nur auf Anforderung, keine eigene Kommandogewalt – das belässt Frontex im Status einer Verstärkungstruppe. Die Forderung nach 50.000 Kräften und der Möglichkeit, bei Versagen eines Staates einzugreifen, trifft den Kern. 3.900 Mitarbeiter 2026 und 10.000 bis 2027 sind für die Außengrenzen und wiederkehrende Massenvorfälle nicht dimensioniert.
Der eigentliche Hebel liegt außerhalb: verbindliche Abkommen, Return-Hubs in Afrika, Durchsetzung der Ausreisepflicht, Zugfaktoren abschaffen. Ohne Abschreckung durch Rückführung bleibt jeder Grenzausbau Symptombehandlung. Funktioniert der außereuropäische Schutz zuverlässig, können die Binnengrenzen wieder auf das Minimum zurück. Solange das nicht der Fall ist, entstehen nationale Kontrollen und politischer Verschleiß. Potential ist da – wenn Mandat, Personal und Wille nicht erneut verwässert werden.

Wenn Schmierereien und Beleidigungen ohne Ermittlung „rechts“ werden – Unaufgeklärte Fälle nicht mehr pauschal einordnen!
Im ersten Quartal 2026 führt das BKA 199 antisemitische Straftaten als „rechts“. Bei 141 davon gibt es offenbar keinen Tatverdächtigen. Von 58 Ermittelten sind nur 39 ausschließlich Deutsche; in weiteren Fällen tauchen ausländische oder doppelte Staatsangehörigkeiten auf, oder die Behörden verweigern Angaben. Zugleich landen Taten in dieser Kategorie, die erkennbar keinen rechten Täter und oft nicht einmal einen Judenbezug haben: der Facebook-Hass eines geflohenen Algeriers, ein pro-palästinensisches Banner in Potsdam, Belästigungen ohne jedes Wort über Juden, ein Kinderstreit wegen Hautfarbe, die Projektion „Gas the Jews“ durch einen 17-Jährigen mit deutscher und aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit sowie ein beschmierter Mülleimer, den die Polizei „am ehesten“ dem rechten Spektrum zuordnet.
Genau wegen solcher unklaren und schlichtweg falsch subsumierten Sachverhalte hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag dieses Jahr einen Antrag (Drs. 8/2895) gestellt: Extremismus vollständig erfassen, Antisemitismus nicht länger pauschal nach rechts verbuchen, Phänomenbereiche an Täter und Motiv binden statt an das politisch Gewünschte. Die Staatsregierung antwortete mit der bekannten Verwaltungsformel: Das, was ihr fordert, machen wir bereits. Es stehe im Koalitionsvertrag. Das Konzept gegen Rechtsextremismus müsse Kern bleiben, weil das Personenpotenzial rechts am höchsten sei. Die erste Anhörung erfolgt nun im Januar kommenden Jahres.
Anerkennen, indem man den Sachverhalt für erledigt erklärt – und begraben, indem man die Priorität unangetastet lässt. So bleibt „rechts“ die Restkategorie für Unaufgeklärtes, Importiertes und Motivnebel. Rechte Gewalt existiert und gehört verfolgt. Aber Erfolge bei der Verfolgung ersetzen keine Ehrlichkeit bei der Klassifikation. Wer Menschen schützen will, muss Täter benennen, nicht Lager. Wer die Prüfung ablehnt, weil der Antrag von der falschen Fraktion kommt, hat nicht den Antisemitismus bekämpft.

Mehrfachintensivtäter Asyl in Sachsen: 1.498 Intensivtäter, nur 38 Abschiebungen - Der Freistaat kennt seine Täter und lässt sie laufen!
Im Freistaat Sachsen sind im zweiten Quartal 2026 1.498 Mehrfach-Intensivtäter mit Asylbezug (MITAs) erfasst – nach 1.291 im gleichen Zeitraum 2025. Davon sitzen 368 in Haft, lediglich 98 sind zur Festnahme ausgeschrieben. Die größten Gruppen stammen aus Syrien (194), Tunesien (72), Libyen (56) und Afghanistan (52). Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 wurden aus diesem Kreis nur 38 Personen abgeschoben.
Ein Rechtsstaat, der wiederholt schwere Straftaten registriert, die Täter kennt, ihre Herkunftsländer kennt und trotzdem den überwiegenden Teil dieser Personengruppe in Freiheit belässt oder lediglich formal zur Festnahme ausschreibt, hat die elementare Schutzpflicht gegenüber den eigenen Bürgern in jeder Hinsicht vernachlässigt. Haftplätze, Ausreisehaft, beschleunigte Verfahren und konsequente Vollstreckung existieren auf dem Papier; in der Praxis bleiben Hunderte Intensivtäter Teil des öffentlichen Raums.
Besonders aufschlussreich bleibt die Herkunftsstruktur. Staaten, deren Staatsangehörige überdurchschnittlich häufig in dieser Kategorie auftauchen, sind zugleich diejenigen, mit denen Rückübernahmeabkommen entweder nicht funktionieren, politisch nicht durchgesetzt werden oder durch dauerhafte Duldung und Abschiebungshindernisse faktisch ausgehebelt sind. Wer 38 Abschiebungen in einem halben Jahr als Erfolg verbucht, während die Gesamtzahl der erfassten MITAs steigt, betreibt Zahlenkosmetik. Die Botschaft an potenzielle Täter lautet weiterhin: Wiederholte Straffälligkeit führt weder zuverlässig zur Inhaftierung noch zur Ausreise.
Ein Staat, der seine eigenen Strafgesetze nur halbherzig durchsetzt, untergräbt nicht nur das Sicherheitsgefühl, sondern auch die Akzeptanz jeder weiteren Zuwanderung. Wer bleibt, muss sich an das Gesetz halten; wer es wiederholt bricht, muss gehen. Alles andere ist Verwaltung von Problemen auf Kosten derjenigen, die hier leben und Steuern zahlen.

Erst abgelehnt, jetzt dafür: Regierung will Messerangriffe jetzt als Verbrechen bestrafen - Gestern „Hetze“, heute Kabinettsplan!?
Im Kabinettsplan von Hubig und Dobrindt steht es schwarz auf weiß: Wer durch gefährliche Körperverletzung, „insbesondere“ mit Messer, das Opfer in Todesgefahr oder schwere Gesundheitsschädigung bringt, soll künftig mindestens ein Jahr Haft bekommen. Das stuft die Tat als Verbrechen ein. Dazu leichtere Fußfesseln für Gefährder, Datensicherung auch durch die Länder, härtere Strafen für IS-Propaganda und Terror-Spendensammeln, Begründungspflicht, wenn Heranwachsende nach Jugendstrafrecht behandelt werden, und das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bei Bewährung. Dobrindt sagt ausdrücklich: nicht nur für Islamisten, für alle Gewalttäter. Anlass ist der Anschlag von Abdul B. am CSD: Auto in die Menge, eine Tote, mindestens 31 Verletzte.
Genau das ist die Unverschämtheit. Dieselbe Härte, die man uns als AfD-Fraktion Anfang des Jahres im sächsischen Landtag bei Einreichung eines Antrages, der genau das fordert, was nun umgesetzt werden soll, als Hetze um die Ohren geschlagen hat, wird jetzt als „gemeinsames Fundament“ verkauft. Erst Ablehnung, dann Anschlag, dann Abschreiben. Der Täter war kein Unbekannter, sondern Gefährder, schon verurteilt, wieder frei. Erst als das Blut auf einem Fest lag, das man öffentlich besonders gerne schützt, wird Messergewalt plötzlich staatsfähig.
Und selbst der Diebstahl ist kleinlich. Nicht jeder Messerangriff wird Verbrechen, nur der mit belegter Todesnähe. Ein Jahr Mindeststrafe, wo längst klar war, dass das Tatmittel selbst die Schwelle sein müsste. Fußfessel „stärker anwenden“, Jugendstrafrecht bloß begründen, Bewährung ein bisschen ernster nehmen. Man übernimmt, was man gestern noch verachtet hat – und hofft, niemand erinnert sich, wer es zuerst verlangt hat.
