Antifa-Mitläufer bei gewalttätigen Protesten genauso hart bestrafen wie Hooligans

Zum ersten Urteil zu den Hooligan-Krawallen in Leipzig-Connewitz aus dem Jahr 2016 erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Wenn Hooligans oder Rechtsextremisten einen Stadtteil verwüsten, dann sind harte Strafen angebracht. Dies gilt auch für Mitläufer, die den Gewaltexzess erst ermöglichen. Ohne Einzelheiten des Prozesses zu kennen, empfinde ich die verhängten 20 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für die mutmaßlichen Mitläufer als ein Urteil, das in dieser Konsequenz Seltenheitswert besitzt. Das in Paragraph 125 des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) genannte Strafmaß wurde fast vollständig ausgeschöpft.

Ich wünsche mir, dass mit dieser völlig legitimen Härte des Gesetzes nun auch gegen Antifa-Demonstranten vorgegangen wird, die sich an gewalttätigen Protesten beteiligen. Leipzig ist leider eine der Hochburgen des Linksextremismus in Deutschland. Das dortige Amtsgericht wird also noch viele Gelegenheiten erhalten, um linksextreme Straftäter konsequent wegsperren zu können, damit die ständigen Anschläge auf politische Konkurrenten endlich aufhören.

Ebenso bin ich gespannt, welche Strafe die extremistischen Aktivisten des Klimacamp Leipziger Land zu erwarten haben, die sich unlängst an ein Förderband ketteten. Hier muss der Rechtsstaat gleichermaßen mit Freiheitsstrafen reagieren.“

Bild: Gregor Fischer, flickr, CC BY-ND 2.0