Bombenleger hart bestrafen, aber keine vorverurteilende Kollektivhaftung für Pegida-Demonstranten!

ninoZur Verhaftung von Nino K. (29), dem vorgeworfen wird, Ende September einen Anschlag auf eine Dresdner Moschee verübt zu haben, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Politische Gewalt ist in jedem Fall zu verurteilen – egal, von wem sie aus welchen Motiven eingesetzt wird. Wer Anschläge verübt oder andere Personen angreift, der hat eine Schwelle überschritten, die nicht überschritten werden darf.

Nun berichtet die BILD-Zeitung, der Bombenleger Nino K. habe auf Pegida-Demonstrationen gesprochen. Sollte sich dies genauso bestätigen wie die ihm vorgeworfenen Taten, so hat er allen friedlichen Demonstranten einen Bärendienst erwiesen. Unmutsbekundungen auf Demonstrationen müssen strikt von Straftaten unterschieden werden. Wozu es deshalb jetzt in keinem Fall kommen darf, ist eine vorverurteilende Kollektivhaftung. Die Pegida-Organisatoren sollten aber nach diesem Fall im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten ganz genau hinschauen, wen sie auf ihrer Bühne reden lassen.

Ich wünsche mir, dass die Tat und ihre Hintergründe schnell aufgeklärt werden können. Der Täter muss hier die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“

(Bild: Screenshot BILD-Zeitung)