Ein Bürgermeister für zwei Gemeinden? Lasst doch einfach den Wähler entscheiden!

Im Innenausschuß des Sächsischen Landtages wurde gestern über den AfD-Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (Drs. 6/3486) debattiert. Der Hintergrund: Die AfD will es wieder ermöglichen, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer weiteren sächsischen Gemeinde zugleich Bürgermeister sein darf. Es soll dazu der rechtliche Status von vor 2013 wiederhergestellt werden. Zu diesem Vorhaben erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Im letzten Jahr wollten viele Wähler Horst Brückner als Bürgermeister von Vierkirchen behalten und schrieben ihn auf den Wahlzettel, obwohl er aufgrund einer unsinnigen Änderung der Rechtslage nicht mehr gleichzeitig Bürgermeister in Waldhufen und Vierkirchen sein durfte. Die AfD ist der Ansicht, dass die Bürger demokratisch selbst entscheiden sollen, wer Bürgermeister wird und wer nicht. Wenn die Wähler einen Bürgermeister unterstützen, der in zwei Gemeinden dieses Amt bekleidet, dann sollte der Gesetzgeber hier nicht unnötige bürokratische Hürden aufstellen.

Die Rechtsaufsicht, das Beamtengesetz, der Gemeinderat und die Wähler werden dafür sorgen, dass es bei diesen Ausnahmefällen zu keinen Interessenkonflikten kommt. Im Innenausschuss bestätigte Horst Brückner nun gestern diese Sicht der Dinge. Ebenso signalisierte der Sächsische Städte- und Gemeindetag Zustimmung für unseren Gesetzentwurf.

Leider unterstützen jedoch die etablierten Parteien im Landtag unseren vernünftigen Reformvorschlag für die Gemeineordnung nicht. Die AfD bleibt damit die einzige Landtagspartei, die sich konsequent dafür einsetzt, dem Bürger mehr Vertrauen zu schenken.“