Demonstranten auszuspähen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Laut Sächsischer Zeitung von heute (S. 1) prüft Innenminister Roland Wöller Maßnahmen, mit denen er die Mobilisierung für Demonstrationen über soziale Netzwerke eindämmen will. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Wenn eine Kundgebung ordnungsgemäß angemeldet wurde, ist es das gute Recht eines jeden Bürgers, in sozialen Netzwerken zur Teilnahme daran aufzufordern. Das gehört zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit selbstverständlich dazu.

Es macht mich deshalb fassungslos, dass unser Innenminister potentielle Demonstranten ausspähen möchte. Auf nichts anderes läuft sein Vorschlag hinaus. Ihm ist das auch bewusst, weil das Innenministerium eruiert, wie man einen Grundrechtseingriff durch geschickte Winkelzüge vertuschen kann.

Online-Durchsuchungen sollten unserer Meinung nach unter sehr strengen Rahmenbedingungen zur Verfolgung von Schwerkriminellen und Terroristen eingesetzt werden. Erstaunlicherweise tut sich die schwarz-rote Landesregierung damit aber bei den Verhandlungen zum neuen Polizeigesetz sehr schwer. Geht es jedoch um die Überwachung der eigenen Bürger, scheint sie nicht so zimperlich zu sein. Das sind völlig falsch gesetzte Prioritäten und ein bedenklicher Umgang mit dem Grundgesetz.“