Fahrrad und Kinderwagen für Asylanten – Asylgesetzgebung und erzwungene Willkommenskultur

Diese Woche kam eine -vom Balkan stammende Asylantenfamilie- an meinem Haus vorbei, als ich gerade den Sperrmüll raus stellte. Sie hatten einige Kinder dabei. Ich gab Ihnen also einen ausgedienten Kinderwagen mit und der Vater der Familie fragte höflich ob er ein Fahrrad, welches auch beim Sperrmüll stand, haben dürfte. Er fragte sogar nach einem Dokument für das Fahrrad. Ich schrieb ihm also einen Zettel, daß ich ihm das Fahrrad geschenkt habe. Die Familie bedankte sich sehr freundlich.
Die Menschen waren freundlich, höflich, wollten nicht in den Verdacht des Diebstahls kommen und haben gefragt (obwohl es nichteinmal notwendig gewesen wäre)- nicht gefordert.
Ich hatte eher schon ein schlechtes Gewissen, weil es uns so gut geht, daß wir uns von Dingen trennen, die andere vielleicht noch eine Weile nutzen würden.

Warum schreibe ich das?

Nicht weil ich Lob dafür möchte, daß ich Sperrmüll verschenke. Also Eigentum in dem Moment auf einen anderen Übertrage, in dem ich es eigentlich aufgeben wollte.
Ich schreibe das, weil es auf den ersten Blick paradox wirken könnte: Auf der einen Seite den selben Menschen etwas zu geben, deren Anwesenheit, als sehr wahrscheinlich Nichtasylberechtigte, ich kritisiere. Ihr Antrag wird wird mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100% abgelehnt: Wirtschaftliche Not und der Wunsch nach einem besseren Leben sind keine Gründe, die ein Schutzersuchen – Asyl- rechtfertigen.

Das Paradoxon ist aber keines:

Gesetze müssen so konzipiert und geschrieben sein, daß sie Fälle für die Allgemeinheit regeln. Das bedeutet, daß auch nur sehr wenige Ausnahmen bestehen können. Andernfalls öffnet man dem Mißbrauch Tür und Tor – so wie unser Asylrecht i.V.m. der Rechtsprechung derzeit gestrickt ist, ist der Mißbrauch nicht nur möglich, sondern es wird dazu förmlich eingeladen. Gesetze begründen Pflichten und Ansprüche. Sie bieten aber auch Rechtsicherheit: dem Einzelnen gegenüber der Gesellschaft und der Gesellschaft gegenüber dem Einzelnen.

Staatliches Recht muss gelebt werden.

1. Wer zu Unrecht verfolgt wird, das sichere Deutschland erreicht, sich hier aufhalten möchte, bereit ist sich den Gepflogenheiten unterzuordnen, sowie gewillt ist der Gastgesellschaft zuträglich zu sein, ist hier willkommen. Er entspricht dem Leitgedanken hinter dem Asylrecht.

2. Wer Gesetze nutzt, um wirtschaftlicher Not zu entgehen, um für sich und seine Familie ein besseres Leben zu ermöglichen, handelt vernünftig. Seiner Familie gegenüber handelt er sogar sehr verantwortlich. Trotzdem muss er damit leben, daß er von der Gastgesellschaft kritisiert wird, weil er es zumindest billigend in Kauf nimmt, Regeln (Asylrecht) für andere Zwecke zu mißbrauchen. Aus seiner Sicht zum Zwecke der allgemeinen Einwanderung zu gebrauchen.

3. Wer in ein Land kommt und die dortigen Gesetze bewusst ausnutzt, um sich in die soziale Hängematte zu legen und gemütlich einzuschlafen, muss damit leben, daß er für sein verwerfliches Handeln völlig zu Recht heftig kritisiert wird.

(Erkennen Sie auf der Straße definitiv wer welcher Kategorie angehört?)

Das bei richtiger Intention falsch gestrickte Asylrecht verpflichtet einen großen Teil der Gesellschaft, einer viel zu hohen Zahl von Asylbewerbern (Punkten 2. und 3.) Leistungen aus Steuermitteln zukommen zu lassen, für die kein Schutzgrund besteht. Dieser Umstand ist ärgerlich, weil er dem Zweck und der Idee des Asylrechts zuwider läuft. Er ist für viele besonders ärgerlich, weil der Einzelne nichts dagegen tun kann. Er als Steuerzahler ist, in einer rein repräsentativen Demokratie, darauf angewiesen, daß er von der Politik gut vertreten wird und Geld verantwortlich ausgegeben wird. Ich als Oppositionspolitiker möchte, daß diese Mißstände behoben werden und Geld wieder verantwortlich ausgegeben wird. Dazu muss die Regierung endlich aufwachen und die Gesetzeslücken stopfen. Hat der Bürger das Gefühl oder die Erkenntnis, daß das nicht passiert wird er wütend. Es ist dann eine Frage des Gemüts und des Differenzierungsvermögens wie und gegen wen sich die Wut ihre Bahn bricht. Im besten Fall bei der Wahl, im schlimmsten mit der Fackel!

Wieso ist das persönliche Hergeben, Abgeben, Teilen ein anderer Fall?

Wenn ich teile, treffe ich meine eigene Entscheidung aus freien Stücken. Der andere hat kein Recht darauf, daß meine Entscheidung zu seinen Gunsten ausfällt. Deshalb findet freiwilliges Helfen auch weitverbreitete Anerkennung. In der konkreten Situation hatte ich den Eindruck, daß es sich bei der Aslyantenfamilie um Personen der oben erwähnten zweiten Gruppe handelt. Sie hatten Anstand und traten mir als Menschen gegenüber so auf, wie ich es erwartet habe. Ich habe mich dazu entschieden, dem Anliegen der Menschen im konkreten Fall zu entsprechen. Dabei habe ich meine Kompetenzen nicht überschritten und andere nicht verpflichtet.

Ich kann anderen Menschen zwar empfehlen gut über ihre persönlichen Entscheidungen nachzudenken, aber ich kann sie nicht verpflichten eine persönliche Entscheidung zu treffen. Meine Entscheidung das Fahrrad den Asylanten zu geben, kann für einen anderen falsch sein. Ein anderer hätte es vielleicht eher auf dem Schrott gesehen, wieder in den Keller gestellt oder doch selbst gefahren. Ich habe zwar das Recht eine andere Meinung zu vertreten und das konkrete Handeln sogar als falsch zu bewerten; ich darf es auch sagen. Ich kann und darf aber den, der eine vielleicht sogar objektive falsche Entscheidung trifft, die niemandem schadet(!) nicht dazu zwingen oder nötigen eine andere Entscheidung zu treffen. Es wäre eine Entscheidung die nicht frei getroffen wurde.

Deshalb ist eine von Dritten verordnete „Willkommenskultur“ genauso wie eine verordnete „Nicht-Willkommenskultur“ auch abzulehnen.

Zur richtigen Entscheidung führen der Glaube, der kategorische Imperativ, das Herz und manchmal auch Menschenkenntnis.

Ich sehe eine Gefahr heraufdämmern:

Viele Bürger haben festgestellt, daß mit der Asylgesetzgebung etwas im Argen liegt. Einige sind wütend auf die Politik, die aus ihrer Sicht nicht handelt. Jetzt passiert folgendes: Manch ein Politiker ist geneigt sein Nichthandeln, zu kompensieren indem er „Willkommenskultur“ verordnen will (Andere machen das aus ideologischen Gründen, die nichts mit der Thematik im engeren Sinn zu tun haben.) Damit löst er aber nicht das Problem des Bürgers. Er verschärft es nur. Das kann nämlich dazu führen, daß wenige schwache Geister ihre Wut nicht mehr rausschreien, sondern wirklich zur Fackel greifen und im schlimmsten Fall die Menschen schädigen, die sie am leichtesten treffen können. Vielleicht treffen sie damit sogar die Menschen, die sie eigentlich gar nicht treffen wollen. Am Ende sind vielleicht einige tot, alle unglücklich und keiner wusste wie es so weit kommen konnte.