Görlitzer Marienplatz: Alkoholverbot am Wochenende und hartes Durchgreifen des Staates gegen Störer und Kriminelle

marienplatzZur gestrigen Görlitzer Sicherheitsberatung, bei der laut „Sächsischer Zeitung“ „keine greifbaren Ergebnisse“ erzielt werden konnten, betont der Görlitzer Landtagsabgeordnete Sebastian Wippel, zugleich innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Erst erklärt Oberbürgermeister Siegfried Deinege, Frauen sollten nicht mehr unbegleitet durch die Innenstadt spazieren, und dann relativiert er diese Aussage auf einmal, nachdem ein Runder Tisch zur Kriminalitätsbekämpfung keine Ergebnisse erzielen konnte.

Einfach auf die ‚Zivilgesellschaft‘ zu setzen, greift hier eindeutig zu kurz. Natürlich kann man versuchen, mit Freizeitangeboten die Leute von der Straße zu holen. Aber ein Oberbürgermeister sollte doch auch einmal die Aufgaben des Staates zum Schutz der Bürger betonen: Das Sicherheitskonzept für den Marienplatz ist ungenügend. Wir brauchen hier akut mehr Polizeipräsenz, sollten den Platz videoüberwachen lassen und das Alkoholverbot sinnvoller einsetzen.

Den Alkoholkonsum ausgerechnet nur wochentags von sieben bis 18 Uhr zu verbieten, sollte überdacht werden. Die Straftaten werden schließlich meistens am Wochenende in den Abendstunden bzw. nachts begangen. Der Stadtrat muss hier schleunigst nachbessern. Andere Städte in Deutschland zeigen, wie es geht und haben Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen für die kritischen Abendstunden am Wochenende verhängt.

Darüber hinaus müssen an Trinker, Störer und Kriminelle Platzverweise und Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden (§21 Abs. II SächsPolG). Wer binnen vier Wochen wiederholt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung hervorruft und einen Platzverweis erhält, soll mit einem Aufenthaltsverbot für diese öffentlichen Plätze belegt werden. Wer keinen Wohnsitz in Görlitz hat, soll für mindestens ein halbes Jahr ein Aufenthaltsverbot für das Gemeindegebiet der Stadt Görlitz erhalten. Und wer als Ausländer wiederholt Straftaten in Deutschland begeht, hat sein Gastrecht einfach verwirkt und muss als Ultima Ratio abgeschoben werden.

Störer des öffentlichen Friedens können wir schließlich nicht dulden! Bei der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung sind nun Ordnungsamt und Polizei gleichermaßen gefragt. Der Unmut in der Bevölkerung ist zu Recht erheblich und das Entstehen von Selbstjustiz muss dringend verhindert werden.“

Bild: Manecke, CC BY-SA 3.0