Jetzt dürfen selbst „nahestehende Personen“ kommen – Familiennachzug wird zur Migrationsfalle!

Während die Öffentlichkeit mit Corona beschäftigt wird, werden in der Migrationsfrage erneut Fakten geschaffen.
Am 09. Oktober dieses Jahres hat der Bundestag – gegen die Stimmen der AfD – eine Gesetzesnovelle zum Freizügigkeitsgesetz beschlossen (Drs.: 19/21750) [1].
Vorgeblich, um nach dem BREXIT Rechtssicherheit für auswärtige Deutsche und Briten herzustellen.
Doch die Novelle hat enorme Sprengkraft über Europa hinaus.
Denn nun können ALLE nicht-EU-Bürger, die einer Person mit EU-Staatsbürgerschaft auch nur »nahestehen« im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Aus der Kernfamilie – wie bei den bisherigen Nachzugsregeln – wird so die Großfamilie und sogar der Bekanntenkreis. [2]
Angesichts der Millionen Anker-Migranten in Deutschland ist das purer Wahnsinn.
Auch die in der Novelle genannten Einschränkungen der Regelung sind lächerlich. Personen, die nachziehen wollen, müssen mit den Personen, die ihnen angeblich »nahestehen« zwei Jahre in der alten Heimat zusammengelebt haben. Wie soll das bitte überprüft werden? Hier wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Damit wird zudem erneut eine »Empfehlung« des angeblich »unverbindlichen« UN-Migrationspaktes in hartes nationales Recht gegossen. Damals wurde die Öffentlichkeit über den wahren Charakter dieses fatalen Paktes getäuscht. Über die neue Gesetzesnovelle wurde sogar fast gar nicht mehr berichtet.
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