Kennzeichnungspflicht würde Polizisten und ihre Angehörigen gefährden

KennzeichnungspflichtIm Innenausschuß wurde heute ein Gesetzesentwurf der Grünen zur Kennzeichnungspflicht sächsischer Polizisten diskutiert. Sebastian Wippel, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, betont dazu:

„Der Gesetzesentwurf der Grünen ist undurchdacht und nicht viel mehr als linker Populismus. Die Verpflichtung zum Tragen eines Namensschildes setzt die Beamten pauschal auf die Anklagebank. Man kann gar vom ‚Kriminalisieren‘ jeglicher polizeilichen Maßnahme sprechen. Gerade in der jetzigen, angespannten Situation müssen wir den Polizisten unseres Landes jedoch den Rücken stärken.

Derzeit besteht eine gesetzliche Ausweispflicht für sächsische Polizeibeamte, die immer zum Zuge kommen kann, es sei denn die Umstände erlauben es nicht, dass der Beamte sich in diesem Moment ausweisen kann. Weiterhin wird nahezu jedes polizeiliche Handeln dokumentiert, so dass auch im Nachgang Beschwerden nachgegangen werden kann. Bei Großlagen sind Beamte durch ihre Kennzeichnung auf dem Rücken bereits jetzt bis auf Gruppenstärke einzugrenzen.

Zum einen verkennen die Grünen, dass ein Namensschild von den Bürgern in vielen unübersichtlichen und stressigen Situationen, wie z.B. bei Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen, überhaupt nicht erkannt werden kann. Experten zufolge gelingt es durch die vorgeschlagene Maßnahme lediglich, höchstens zehn Prozent mehr der bisher nicht ermittelten Polizisten zu identifizieren.

Zum anderen stellt die Kennzeichnungspflicht eine große Gefahr für die Polizisten und ihre Angehörigen dar. Gerade durch das bedauerliche Erstarken sowohl des Links- als auch Rechtsextremismus in Sachsen müssen wir befürchten, dass erkannte Beamte bis nach Hause verfolgt und auch in ihrer Freizeit angegriffen werden.

Völlig unverantwortlich ist es deshalb, wenn die Grünen fordern, auf dem entsprechenden Schild solle sowohl der Vor- als auch Familienname erscheinen. Im Blick behalten müssen wir dabei auch, was passiert, wenn Videos von Polizeieinsätzen im Internet landen. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht darf es der Dienstherr nicht zulassen, dass selbst die Beamten, die sich nicht falsch verhalten und pflichtgemäß gegen Straftäter einschreiten, öffentlich an den Pranger gestellt werden können.

Im Übrigen haben wir derzeit eher ein Problem mit Gewalt gegen Polizisten als mit überzogenen polizeilichen Maßnahmen. Selbstverständlich ist jede Straftat eines Beamten im Dienst eine zu viel, aber das rechtfertigt noch lange keine Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht. Die Risiken der Kennzeichnungspflicht stehen unverhältnismäßig gegen einen geringen Mehrwert an Transparenz staatlichen Handelns.“

(Bild: Polizei-Einsatz PEGIDA-Blockade 2014, privates Archiv)