Staatsregierung lässt Asylmissbrauch zu: Keine Altersprüfung bei unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern

In einer Kleinen Anfrage wollte die AfD-Fraktion wissen, welche Möglichkeiten der Altersprüfung es bei unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern gibt und wie oft diese angewendet wurden. Die Staatsregierung zählte zahlreiche medizinische Möglichkeiten der Altersprüfung auf, erklärte aber, dass diese Prüfung in Sachsen nicht stattfindet. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, der diese Anfrage stellte:

„Aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass zahlreiche erwachsene Asylbewerber ihre Pässe wegwerfen und behaupten, sie seien noch nicht volljährig. Das hat für die Asylbewerber große Vorteile: Minderjährige müssen keinen Asylantrag stellen und dürfen nicht abgeschoben werden. Zudem bekommen sie die gleichen sozialen Leistungen wie deutsche Jugendliche.

Trotz der offenkundigen Betrugsmöglichkeiten verzichtet der Freistaat auf eine Altersprüfung bei vorgeblichen unbegleiteten Minderjährigen. Damit gefährdet die Staatsregierung nicht nur die kommunalen Haushalte, denn die besondere Betreuung eines Minderjährigen kostet bis zu 60.000 Euro pro Jahr, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden in Sachsen. Aus anderen Bundesländern, wie z. B. Hamburg, ist bekannt, dass gerade die unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerber besonders häufig durch Drogen, Eigentums- und Gewaltdelikte auffallen.“