Was passiert, wenn jeder Asyl erhält, der eine Arbeitsstelle hat?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will ab September zwei Jobvermittler in die Chemnitzer Asyl-Erstaufnahmeeinrichtung schicken. Sie sollen dort die „Integration von Flüchtlingen in die Wirtschaft deutlich voranbringen“, schrieb gestern die Freie Presse.

Klaus Schuberth, Vorsitzender der Regionaldirektion Sachsen der BA, betont dazu: „Das Risiko ist groß, dass gut qualifizierte Menschen, die vielleicht sogar Deutschkenntnisse besitzen, dem sächsischen Arbeitsmarkt verloren gehen.“ Ist die Maßnahme der Bundesagentur also letztlich aufgrund der jahrelangen Abwanderung junger Arbeitskräfte in den Westen sowie der Überalterung eine schlichte Notwendigkeit, damit sächsische Unternehmen auch in Zukunft genügend Mitarbeiter finden?

Diese Frage ist zunächst mit einem deutlichen „Nein“ zu beantworten. In Sachsen gibt es derzeit unter anderem über 10.000 jugendliche Arbeitslose zwischen 15 und 25 Jahren. Die Arbeitsagentur sollte alles dafür tun, um diese Menschen schnell in Arbeit zu bringen, damit sie nicht auch noch in den Westen abwandern.

Hinter dem Vorstoß der Arbeitsagentur steckt jedoch noch etwas viel Gefährlicheres, denn was passiert wohl, wenn sich auf dem Balkan herumspricht, dass in Deutschland jeder Asyl erhält, der mit Hilfe der Jobvermittler schnell eine Arbeitsstelle findet?

Es ist schon kurios: Da muss Sachsen Asylbewerber in Zelten unterbringen, die Turnhalle der Fachhochschule Meißen zweckentfremden, Containerdörfer aufstellen und neue Richter einstellen, die sich mit immer mehr Klagen gegen Asylbescheide befassen müssen, und trotzdem gibt es noch Politiker und Behördenleiter, die weitere Anreize dafür schaffen, dass noch mehr illegale Einwanderer nach Deutschland kommen.

Der Vorstoß der Bundesagentur für Arbeit ist deshalb unverantwortlich. Er lädt zum Missbrauch des Asylrechts zur Einwanderung ein. Er wird massenhaft Menschen ohne Asylgrund dazu verleiten, nach Deutschland zu kommen und hier auf eine schnelle Arbeitsvermittlung zu hoffen, die jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen kann. Statt Linderung der Problemlage im Allgemeinen und für den Flüchtling im Speziellen, wird dieser Vorstoß die Lage nur noch weiter verschlimmern.

Über das Bildungsniveau von Asylbewerbern ist in Deutschland wenig bekannt. Daten des Förderprogramms „Xenos“ legen jedoch nahe, dass ca. 10 Prozent einen Hochschulabschluss haben und 42 Prozent eine Berufsausbildung. Viele von ihnen bekommen in Deutschland trotzdem nur einen Aushilfsjob. Die andere Hälfte der Asylbewerber dürfte dagegen schwer auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren sein.

Wenn man all diese Fakten berücksichtigt, dürfte klar werden, in welche Richtung sich die deutsche und sächsische Asylpolitik entwickeln muss (Siehe dazu auch das Positionspapier der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu „Asyl und Einwanderung“, hier als PDF):

  1. Das Asylrecht muss dem Schutz vor Verfolgung vorbehalten sein. Eine Nutzung zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt darf nicht möglich sein, wenn kein Asylgrund vorliegt.
  2. Einwanderer müssen die Anforderungen eines zu schaffenden Einwanderungsgesetzes erfüllen.
  3. Asylbewerber sollten in den ersten drei Monaten in ihrer Erstaufnahmestelle bleiben.
  4. In diesem Zeitraum muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Entscheidung über den vorliegenden Asylantrag fällen. Bei offensichtlich unbegründeten Anträgen sollte dies sogar noch deutlich schneller gehen.
  5. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, muss der Asylbewerber freiwillig ausreisen oder unverzüglich abgeschoben werden. Der Vollzug der Ausreise muss gesichert werden!
  6. Erst wenn ein Asylbewerber als schutzbedürftig eingestuft wurde, sollte die Bundesagentur für Arbeit ihre Jobvermittler einsetzen dürfen. Beginnt die Jobvermittlung bereits in den ersten drei Monaten in der Erstaufnahmestelle, wird dies den Missbrauch des Asylrechts weiter verschärfen.
  7. Der Bund, der Freistaat Sachsen sowie die beteiligten Behörden sind dafür verantwortlich, dass Asylbewerber anständig untergebracht werden können und genügend Personal für die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung steht. Zugleich haben sie jedoch noch eine andere Pflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass den wirklich Schutzbedürftigen schnell geholfen werden kann. Dies ist nur möglich, wenn keine Anreize dafür geschaffen werden, einen unberechtigten Asylantrag in Deutschland zu stellen. Genau dies geschieht gegenwärtig jedoch, indem Asylbewerber mit Arbeitsmigranten in einen Topf geworfen werden.

Was dagegen als erste, kleine Schritte getan werden könnte, deutet der Freistaat Bayern derzeit zumindest vorsichtig an. Die CSU will, ganz auf AfD-Linie, die Anträge der Asylbewerber vom Balkan mit sehr geringer Bleibewahrscheinlichkeit innerhalb weniger Tage klären lassen. Statt in die Erstaufnahmeeinrichtungen Jobvermittler zu schicken, will Seehofer für alle Menschen ohne Asylgrund Beratungen zur freiwilligen Ausreise anbieten und schneller als bisher abschieben.

Sachsen sollte diesem Vorbild folgen und eine Asylpolitik entwickeln, die den wirklich Schutzbedürftigen hilft und allen anderen Menschen keine falschen Hoffnungen macht. Entsprechende konstruktive Anträge wurden von der AfD-Fraktion bereits mehrfach gestellt und sind bisher von CDU/SPD/LINKE/GRÜNE einstimmig abgelehnt worden.