Innenminister Ulbig ohne Ahnung, wieviel Vermögen Asylbewerber mitbringen

Zur Kleinen Anfrage (Drs. 6/11136) mit dem Titel „Sicherheitsleistungen nach dem AsylbLG in Sachsen 2016-2017 1. Hj.“ erklärt der Fragesteller und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Wenn Asylbewerber eigenes Vermögen mit nach Deutschland bringen oder hier auf welche Art auch immer erwirtschaften, dann müssen sie dies aufbrauchen und können erst danach die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen. Dies ist eine sinnvolle Regelung, um eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme zu verhindern.

Nur leider wird diese Regelung von den Ausländerbehörden nur in Ausnahmefällen durchgesetzt. Der Innenminister konnte mir gerade einmal 35 Fälle in eineinhalb Jahren nennen. Damit würden nur 0,15 % aller Asylbewerber in Sachsen über eigenes Vermögen verfügen. Dies ist äußerst unrealistisch, weil wir wissen, welche Summen allein Schlepperbanden erhalten und welche Sachwerte (z.B. Smartphones) mitgebracht werden.

Vermutlich verstecken also viele Asylbewerber größere Geldbeträge vor unserem Staat. Außer in Bayern, wo nach Vermögen auch tatsächlich gesucht wird, macht man es ihnen dabei sehr leicht. Die Asylbewerber müssen lediglich per Erklärung mitteilen, dass sie kein Vermögen besitzen. Das ist geradezu eine Einladung zum Sozialleistungsbetrug.

Selbst wenn Hinweise vorliegen, dass Asylbewerber Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem über eigenes Vermögen verfügen, ist das Verfahren, ihnen dies abzunehmen, umständlich und langwierig. Hier hat also niemand wirklich etwas zu befürchten, der betrügt oder etwas verschweigt.

Die Verantwortung für diese eklatanten Mängel im System trägt Innenminister Markus Ulbig, der sich überhaupt nicht für die Vermögen und Einkommen der Asylbewerber interessiert, sondern lieber den deutschen Steuerzahler für die Versorgung der Migranten bluten lässt. So antwortet er auf meine Frage, wie sich die Ausländerbehörden auf die schnelle Anordnung von Sicherheitsleistungen vorbereiten, dass die Behörden von der Beschlagnahme des Geldes durch die Polizei erführen. Leider weiß er wohl nicht, dass sein eigenes Ministerium den Polizisten im Freistaat ausdrücklich das Nehmen von Sicherheitsleistungen im Asylverfahren wegen rechtlicher Unzuständigkeit verboten hat. Bei dieser Ministerarbeit ist es daher kein Wunder, wenn faktisch fast keine Sicherheitsleitungen eingenommen werden, selbst wenn Asylbewerber mit größeren Bargeldmengen angetroffen werden.“