Mindeststrafe für Angriffe auf Amtspersonen

Aufgrund der zunehmenden Aggressivität gegenüber Amtspersonen überlegt der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) laut „Freier Presse“ von heute, wie die Straftat des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf Rettungskräfte (z.B. Feuerwehr, Sanitäter) ausgedehnt werden könnte. Ab Mittwoch wird bei der Bund-Länder-Konferenz zur Debatte stehen, ob das Strafmaß für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erneut verschärft wird.

Ulbig denkt hier über etwas nach, wofür die AfD in ihrem Parteiprogramm unter Punkt 3.3 bereits eine sehr gute Lösung gefunden hat. In unserem Parteiprogramm heißt es an entsprechender Stelle:

„Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind. Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.“

Diese Mindeststrafe ist der richtige Hebel, um auf die Respektlosigkeiten gegenüber Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen Amtspersonen angemessen zu antworten. Die Straftäter dürfen sich nicht mehr so einfach mit einer Geldstrafe freikaufen können. Ferner muss es generell wieder erleichtert werden, auch kurze Freiheitsstrafen sofort und unbürokratisch zu vollstrecken.