Strafrechtlich relevante Meinungsäußerungen im Netz sind selbstverständlich entsprechend zu ahnden. Auch in der „Hitze des Gefechts“ sind Beleidigungen oder Aufrufe zu Gewalt inakzeptabel und gehören gerichtlich belangt. Allerdings frage ich mich, ob Hausdurchsuchungen für einen Facebook-Post wirklich verhältnismäßig sind. Immerhin...